AGB's & Reisebedingungen

Vor Ihrer Reise sollten Sie die Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Beherbergungsbetriebe, sowie die Reisebedingungen bei Pauschalangeboten der Gastgeber kennen. Weitere Infos unter:

Ebenso möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Reiseversicherung - auch bei einem Urlaub in Deutschland - vor unliebsamen finanziellen Überraschungen schützen kann.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

AGBs aller Printprodukte

Die Prospekte der Ostbayern Tourismusmarketing GmbH (nachstehend OTM genannt) enthalten Unterkunftsangebote von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) in Ostbayern, nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen
Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1. Stellung der OTM, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
1.1 Die OTM hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Herausgebers des Gastgeberverzeichnis bzw. Internetauftritts.
Er nimmt lediglich Nachweise verfügbarer Unterkünfte vor.
1.2 Er haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen sowie für die
Leistungen selbst, nicht für etwaige Leistungsmängel und gleichfalls nicht für Personenund
Sachschäden. Eine Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.


2. Vertragsschluss, Reisevermittler und Buchungsstellen, Angaben in Hotelführern
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher
Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit,
dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Ortsbeschreibung, Klassifi zierungserläuterungen),
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein
Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.
2.3 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen,
also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail,
Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbe stätigung)
des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass
auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich
sind.
2.5 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine
schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom
Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
2.6. Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu
treff en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers
stehen.
2.7 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der OTM oder
dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspfl
icht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast
zum Inhalt der Leistungspfl icht des Gastgebers gemacht wurden.
2.8 Bei der Buchung von Privatpersonen für mitreisende Gäste hat die Buchungsperson
selbst für alle Vertragsverpfl ichtungen von anderen Gästen, für welche sie die Buchung
vornimmt, wie für ihre eigene Verpfl ichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpfl ichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.9 Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist
Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspfl ichtiger ausschließlich
diese/dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit etwas anderes mit dem
Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart wird.


3. Preise und Leistungen
3.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche
Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts
anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie
Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser,
Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt oder der
Internetausschreibung, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem
Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroff enen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird
empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.


4. Zahlung, Zahlungsverzug
4.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder
dem Auftraggeber getroff enen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist
eine besondere Vereinbarung nicht getroff en worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende
zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt,
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung
und gebuchter Zusatzleistungen.
4.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber
allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht
durch Überweisung möglich.
4.4 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers
mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom
Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff . 5 dieser
Bedingungen zu belasten.


5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf
Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpfl egungsanteils
und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs unter
Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist,
ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter
Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende
Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für
Kurtaxe:
• Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpfl egung 90 %
• Bei Übernachtung/Frühstück 80 %
• Bei Halbpension 70 %
• Bei Vollpension 60 %
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises
sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpfl ichtet, den entsprechend geringeren
Betrag zu bezahlen.
5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
5.7 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, nicht an die OTM zu richten
und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.


6. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber
6.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegen über der
OTM erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können
Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er
hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe
zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird
oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse
des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung
des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.


7. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung
der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


8. Verjährung
8.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche
auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pfl ichtverletzung oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pfl ichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung des Gastgebers oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung von dessen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
8.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von
Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber als Schuldner Kenntnis erlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.


9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufl eute, juristische
Personen des öff entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Gastgeber

Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil
des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „der Gast“ - mit dem jeweiligen Anbieter der Pauschale als Reiseveranstalter, nachstehend „RV“ abgekürzt, abschließen. Diese Reisebedingungen
gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der Anbieter. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung. Die Ostbayern Tourismusmarketing GmbH (nachfolgend OTM genannt) ist ausschließlich der Herausgeber des vorliegenden Katalogs. Die OTM ist nicht Reiseveranstalter der Angebote. Vertragspartner des Gastes als Pauschalreiseveranstalter wird vielmehr im Buchungsfall ausschließlich der beim jeweiligen Pauschalreiseangebot bezeichnete Anbieter.


1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per
E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem RV den Abschluss eines
Reisever trages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung,
diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
(Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diese dem Gast bei der Buchung
vorliegen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des RV an den Gast zustande.
Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der
Gast die schriftliche Ausfertigung der Buchungs bestätigung übermittelt. Eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Gastes
kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.3 Der die Buchung vornehmende Gast haftet für die vertraglichen Verpfl ichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine
entsprechende Verpfl ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.


2. Anzahlung/Restzahlung
2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines
Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in
der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10 % des Reisepreises.
2.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass
die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt
werden kann, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer
Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der
gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 2.1. und 2.2. entfällt die Verpfl ichtung zur
Übergabe eines Sicherungsscheins,
a) falls der RV eine juristische Person des öff entlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein
Insolvenzverfahren unzulässig ist,
b) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung
einschließt und der Reisepreis 75,00 € pro Person nicht übersteigt,
c) falls vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten
und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis
erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist.
2.4 Ist der RV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und
leistet der Gast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten
Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht
des Gastes besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff . 3 dieser Bedingungen zu
belasten.


3. Rücktritt durch den Gast
3.1 Der Gast kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen,
den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist
der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
3.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen dem RV Ersatz für
die getroff enen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des RV wie folgt zu, wobei
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche ander weitige
Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
3.3. Der Abschluss einer Reiserrücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
3.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem RV nachzuweisen, dass ihm keine oder
wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen.
In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpfl ichtet.
3.5 Dem RV bleibt es vorbehalten, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV
einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpfl ichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziff ern und zu belegen.


4. Obliegenheiten des Reisenden (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
4.1 Der Reisende ist verpfl ichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem RV
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,
wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige
gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht
ausreichend.
4.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem
Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem
RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den
gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
4.3 Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen
ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV unter der in der Buchungsbestätigung
angegebenen Adresse geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei
beteiligten Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber vermittelnden Tourismusstellen
erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn in die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet
unterbleibt.


5. Haftung
5.1 Die vertragliche Haftung des RV, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.2 Der RV haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des
Pauschalangebots des RV sind und für den Gast erkennbar und in der Reiseausschreibung
oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kurund
Wellnessleistungen, Sportveranstaltun gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, usw.)


6. Rücktritt des RV
6.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender
Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den RV
muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für
alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder
einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung
anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Der RV ist verpfl ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu
erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt des RV später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
6.2 Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Gast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach
der Erklärung über die Absage der Reise durch den RV diesem gegenüber geltend zu
machen.


7. Verjährung
7.1 Ansprüche des Gastes nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtverletzung
des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
7.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
7.3 Die Verjährung nach Ziff er 7.1. und 7.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem
die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
7.4 Schweben zwischen dem Gast und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder
der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem RV fi ndet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.2 Der Gast kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
8.3 Für Klagen des RV gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen
gegen Gast, die Kaufl eute, juristische Personen des öff entlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 8.4. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Gast und des RV anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.